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Instrumente der Landschaftsplanung
Flächennutzungsplan
- Der Flächennutzungsplan (FNP) ist Teil der räumlichen
Planung, die auf allen Ebenen der Gebietskörperschaften Bund,
Land, Gemeinde in unterschiedlichen Formen betrieben wird (siehe
nebenstehende Abb.).
Die Aufgabe der Bauleitplanung - der FNP ist der vorbereitende
Bauleitplan - ist, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke
in der Gemeinde nach Maßgabe des BauGB vorzubereiten und
zu leiten. Im Flächennutzungsplan ist nach § 5 BauGB
für das ganze Gemeindegebiet - im vorliegenden Fall für
das Gebiet des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (NVK) die Art
der Bodennutzung, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen
Entwicklung ergibt, nach den voraussehbaren Bedürfnissen
in den Grundzügen darzustellen.
Das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO)
formulieren die wichtigsten Rahmenbedingungen für die Erarbeitung
eines Flächennutzungsplans. Der Plan ist für die Gemeinden
und beteiligten Planungsträger verbindlich. Für die
Bürger und Bürgerinnen hat er keine direkte Rechtsbindung.
Diese wird erst durch die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplanung)
festgelegt.
Nach dem Naturschutzgesetz von bspw. Baden-Württemberg muss
zum Flächennutzungsplan ein Landschaftsplan aufgestellt werden,
um die Zielsetzungen und Maßnahmen des Naturschutzes, der
Landschaftspflege und der Erholungsvorsorge darzustellen. Das
vorrangige Ziel ist die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen
für die Menschen. Eine besondere Aufgabe liegt in der Ausweisung
von "Suchräumen" für den Ausgleich von Eingriffen
in Natur und Landschaft (§ 1a BauGB). Diese werden auch im
FNP dargestellt. Der Landschaftsplan erlangt selbst keine eigene
Rechtskraft. Sein Inhalt wird, soweit erforderlich und geeignet,
in den FNP aufgenommen.
Flächennutzungskonflikte in der Bauleitplanung
FNP & Landschaftsplan
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