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Verfahren zur Bewertung der Umwelt sind im Rahmen der Naturwissenschaften,
der gesellschaftspolitischen und -rechtlichen Normierung zu sehen.
Es existieren Bewertungsfehler die aus heutiger Sicht auf der gesellschaftlichen
und auf der naturwissenschaftlichen Seite zu finden sind (KNOSPE,
1998, 2).
In der Gesellschaft galt lange Zeit die Auffassung, die Umwelt
sei ein freies und unerschöpfliches Gut, dem kein oder nur
ein geringer Preis beigemessen wurde (vgl. JÖHRL, zit. en KNOSPE,
1998, 2). Diese sogenannten öffentlichen Güter sind dadurch
gekennzeichnet, dass ihr Konsum konkurrenzlos erfolgt und sie nicht
dem planerischen Ausschlussprinzip unterliegen (STREIT, 1982, zit.
en KNOSPE, 1998, 2). Diese Annahme des Überflusses von Naturgütern
wirkt sich in quantitativer und qualitativer Sichtweise aus.
In der Naturwissenschaft sind auch gegenwärtig nicht alle
Erkenntnisse vorhanden. Auch die rechtlich-normativen Ansprüche
erschweren die Planungsmethodik.
Die standardisierten Bewertungsmethoden können durch ihre
formalen Unterschiede jeweils einer der zwei Gruppen zugeordnet
werden. Die erste Gruppe sind die deskriptiven Bewertungsmethoden,
die zweite Gruppe beinhaltet die mathematisierten Bewertungsmethoden.
Für alle Bewertungen ist die Sachkompetenz des Bearbeiters
ausschlaggebend (vgl. THIEL, 1992, zit. en KNOSPE, 1998, 3). Eine
qualifizierte Sachargumentation kann demzufolge nicht durch ein
mathematisiertes Bewertungsverfahren ersetzt werden.
Zwischen beiden Bewertungsmethodengruppen existieren im Bezug auf
die Arbeitsweise deshalb Gemeinsamkeiten, die in Abbildung 1 als
Schnittmenge dargestellt sind.

Abbildung 1: Formalisierungsgrad von Bewertungsmethoden
Quelle: KNOSPE, 1998, 5
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